Pflegezusatzversicherung
WOZU?
Die finanziellen Folgen im Falle einer Pflegebedürftigkeit können für Sie sehr weitreichend sein – auch wenn nicht Sie selbst, sondern nahe Angehörige betroffen sind.
UND DIE GESETZLICHE REGELUNG?
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zahlt Leistungen im Falle einer Pflegebedürftigkeit, diese decken aber nur einen geringen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Wenn Ersparnisse, Rente und gesetzliche Pflegeversicherung die tatsächlich anfallenden Kosten nicht decken, werden die Kinder in die Pflicht genommen, sofern ihr Einkommen die Freigrenze übersteigt.
LÖSUNGEN
Eine Pflegezusatzversicherung gibt es in verschiedenen Varianten. Während beim Pflegetagegeld ein fester Tagessatz ausgezahlt wird, erstattet die Pflegekostenversicherung Leistungen, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht mehr abgedeckt werden. Möglich ist auch eine Pflegerentenversicherung, bei der die monatlich ausgezahlte Rente vom Pflegegrad abhängig ist. Schließlich gibt es mit dem sog. „Pflege-Bahr“ noch eine staatlich geförderte Pflegeergänzungsversicherung. Aufgrund der Annahmeverpflichtung der Versicherer eignet sich diese Versicherung für Kunden, die bereits eine gewisse Krankengeschichte vorweisen.