Die Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung |Sicherheit für dein Beuprojekt

Die Bauleistungsversicherung schützt dich als Bauherr vor unvorhergesehenen Schäden während der Bauphase. Sie greift bei Schäden durch Wetter, Vandalismus oder Diebstahl, die am Bauprojekt entstehen. Ob unvorhergesehene Reparaturen oder Ersatz – mit der Bauleistungsversicherung sicherst du dein Bauvorhaben ab und vermeidest unerwartete Kosten.

FAQ | Bauleistungsversicherung

Wann ist es sinnvoll, eine Bauleistungsversicherung abzuschließen?

Du solltest eine Bauleistungsversicherung abschließen, wenn du Bauherr bist und ein Bauprojekt startest. Diese sollte vor Baubeginn abgeschlossen werden, um den Schutz zu sichern. Zum Beispiel, wenn du ein neues Haus baust und dort Handwerker beschäftigt sind, ist eine Bauleistungsversicherung sinnvoll.

Bei einer Bauleistungsversicherung sind folgende Schäden während der Bauphase versichert:

  • Witterungseinflüsse: Schäden durch Unwetter wie Sturm, Hagel oder Starkregen.
  • Vandalismus: Zerstörungen oder Beschädigungen durch mutwillige Handlungen Dritter.
  • Diebstahl: von festen Baumaterialien, die bereits fest eingebaut sind und gestohlen werden.
  • Fahrlässigkeit: Schäden durch versehentliche Fehler oder Missgeschicke auf der Baustelle.
  • Konstruktions- oder Materialfehler: Schäden, die durch fehlerhafte Bauweise oder Baumaterialien entstehen.

Die Bauleistungsversicherung gilt in der Regel während der gesamten Bauzeit. Siebeginnt mit dem Baubeginn und endet, wenn das Bauprojekt abgeschlossen ist und die Abnahme durch den Bauherrn erfolgt.

Die Kosten für eine Bauleistungsversicherung hängen von der Größe und Art des Bauprojekts ab. Im Durchschnitt liegen die Preise zwischen 0,1 % und 0,5 % der gesamten Bausumme. Bei einem Bauvorhaben von 200.000 Euro wären das etwa 200 bis 1.000 Euro. Es ist sinnvoll, verschiedene Angebote zu vergleichen, um die beste Versicherung zu finden.

Eine Bauleistungsversicherung zahlt nicht, wenn:

  • Der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
  • Der Versicherungsnehmer die Pflicht zur Meldung des Schadens nicht erfüllt hat.
  • Schäden durch bereits bestehende Mängel oder unsachgemäße Arbeiten auftreten.
  • Der Schaden nach Abschluss des Projekts passiert.
  • Vorsätzliche Handlungen des Versicherungsnehmers vorliegen.

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