Wozu?
Bereits ab 3 Fahrzeugen besitzen Sie als Unternehmer einen Fuhrpark und können von den Vorteilen einer Fuhrparkversicherung profitieren. Neben einem geringeren Verwaltungsaufwand spricht vor allem der einheitliche Beitragssatz für die Flottenversicherung. Der sogenannte Verlaufsrabatt ist vergleichbar mit der allgemeinen Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Versicherung.
Das SFR-Modell
- Geeignet für Flotten ab 2 Fahrzeugen
- Analog dem Einzelvertrag wird der Beitrag eines jeden Fahrzeugs auf dem individuellen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) und dem Standardtarif (bei Pkw z. B. Typ- und Regionalklassen) berechnet. Der Gesamtbeitrag der Flotte wird dann auf Basis dieser einzelnen Berechnungen zusammengeführt. Manche Gesellschaften benötigen bei diesem Flottenmodell noch keine Angaben zum Vorverlauf.
Das Verlaufsklassenmodell / "Flotten-SFR"
- Geeignet für Flotten ab 3 Fahrzeugen
- Beim Verlaufsklassenmodell und dem „Flotten-SFR“ werden alle Fahrzeuge in eine einheitliche Verlaufsklasse oder SF-Klasse gestuft. Bei gutem Schadenverlauf erfolgt eine Einstufung in eine günstigere Verlaufsklasse (Besserstufung) – bei einem schlechten Verlauf wird die Flotte hingegen in eine schlechtere Klasse zurückgestuft (Schlechterstufung). Die Umstufung betrifft immer den gesamten Fuhrpark.
Das Stückbeitrags- / Gewinnbeteiligungsmodell
- Geeignet für Großflotten und Flotten ab 5 Fahrzeugen
- Bei diesem Modell wird der Fuhrpark je nach Kunde in individuelle Beitragstableaus unterteilt (z. B. nach WKZ oder kw). In der Regel gilt darüber hinaus ein Beitragsregularium, das in Abhängigkeit zur Schadenquote greift.
- Gewinnbeteiligung: der Kunde wird bei einer guten Schadenquote am Gewinn des Versicherers beteiligt und erhält einen Rückbeitrag.
- Beitragsanpassungsklausel: bei schlechten Schadenquoten erhöht sich der Beitrag für das Folgejahr nach fest vereinbarten Staffeln.
- Bonus / Malus mit Wirkung auf das Folgejahr: bei guter Schadenquote verringert sich der Beitrag im Folgejahr, bei schlechter Schadenquote erhöht sich der Beitrag (analog der Beitragsanpassungsklausel).
- Bonus/Malus mit rückwirkender Abrechnung: statt einer Beitragsanpassung erhält der Kunde bei einem guten Verlauf einen Rückbeitrag (Bonus) oder bei schlechtem Verlauf eine Nacherhebung (Malus). Die Höhe des Bonus/Malus ist je nach vereinbarter Staffel i. d. R. auf 10 % oder 20 % des Vorjahresbeitrags limitiert.
Sonstige Modelle
- Festbeitragsmodelle
- Selbstbehaltmodelle
- Stopp-Loss-Modelle
- Eigentragungsmodelle
Für wen lohnt sich eine Kfz-Flottenversicherung?
Eine Kfz-Flottenversicherung ist grundsätzlich für Gewerbetreibende mit einem Bestand von mehreren Fahrzeugen attraktiv. Einige Versicherer bieten auch Kleinflottenmodelle ab drei Fahrzeugen an, während für herkömmliche Flottentarife mindestens 25 Fahrzeuge erforderlich sind. Da in der Kfz-Flottenversicherung immer eine Einstufung nach der individuellen Verlaufsrabattklasse des Unternehmens erfolgt, profitieren Unternehmen besonders bei Fahrzeugen mit ansonsten teurer Schadenfreiheitsklasse von guten Konditionen in der Flottenversicherung. Für große Firmenfahrzeugflotten kann bei einigen Gesellschaften alternativ zum klassischen Flottenmodell auch eine Berechnung nach Stückpreisen erfolgen, wobei jedes Fahrzeug einzeln abgerechnet wird.
Unternehmen können sich Flottenversicherungsmodelle individuell bei ihrem Versicherer kalkulieren lassen. Da auch der Verwaltungsaufwand mit einer solchen Flottenversicherung reduziert wird, fahren Firmen mit einem Flottentarif in der Regel besser als mit einzelnen Kfz-Versicherungen.
Zusätzlich haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre angefallenen Kosten für den Kauf eines Firmenautos oder ein Leasing steuerlich geltend zu machen. Auch die Ausgaben für die Kfz-Versicherung, steuerliche Aufwendungen (Kfz-Steuer) und Reparaturen sind steuerlich absetzbar. Erfolgt die Nutzung überwiegend privat, sind die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten für Firmenfahrzeuge jedoch begrenzt und es lohnt sich, ein Fahrtenbuch zu führen.
Sinnvolle Ergänzungen
Die Kfz-Flottenversicherung für gewerbliche Versicherungsnehmer kann um weitere Deckungen erweitert werden. Hierzu gehört im Wesentlichen die Insassenunfallversicherung. Diese Police bietet einen erweiterten Versicherungsschutz für den Fahrer, besonders bei selbstverschuldeten Unfällen, Fahrerflucht oder fehlendem Versicherungsschutz des Unfallgegners.
Außerdem kann ein Schutzbrief für Autopannen und damit verbundene Kosten in die Kfz-Versicherung integriert werden.